Änderung der Gebührenordnung (GOT) im Notdienst

Seit 14.02.2020 ist die geänderte Gebührenordnung in Kraft. Die Änderungen beziehen sich auf tierärztliche Leistungen im Notdienst und umfassen:

Eine Notdienstgebühr von 50 € netto sowie eine Leistungsabrechnung nach dem 2-4 fachen Satz der GOT.

Das Wegegeld beträgt nun 3,50 je Doppelkilometer, mind. jedoch 13,00 €.

Notdienstzeiten sind werktags von 18:00 bis 8:00 des Folgetages, freitags von 18:00 bis zum folgenden Montag 8:00 und an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr. Reguläre Sprechstunden sind von der Notdienstregelung ausgenommen.

Bei Fragen wenden Sie sich wie immer gerne an das Praxisteam.